Was kostet eine Entrümpelung in Mainz & Wiesbaden?
Zusammensetzung der Kosten für Ihren Auftrag. Kosten für eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung in Mainz, Wiesbaden und Umgebung.
Objektart z. B. Haus, Wohnung, Garage, Keller oder Dachboden, Firmenobjekte etc.
Generell sind unsere Kostenvoranschläge individuell auf Ihr Objekt abgeschnitten!
Wir machen für Sie immer einen Festpreis (Pauschalpreis), dort sind alle Kosten aufgegliedert und eingeschlossen. Zusätzlich sind unsere Besichtigungen bzw. Kostenvoranschläge immer kostenlos für Sie. Das gibt Ihnen nicht nur Sicherheit sondern auch Transparenz. Denn eine zuverlässige Kostenplanung ist für Sie als Kunde wichtig und für uns als Unternehmen ebenfalls. Am besten Rufen Sie uns gleich an: Kontakt: info@helmdach-entruempelung.de, 06131 2633232 / 0176 50061177
Was kostet eine professionelle Entrümpelung bzw. Räumung in Mainz & Wiesbaden (Umgebung)?
Die Kosten für eine Entrümpelung sind von mehreren Faktoren abhängig: So ist unter anderem die Größe des zu entrümpelnden Objekts, der Anfahrtsweg und die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten von Bedeutung. Die Kosten für den Auftrag werden zudem von den zu entrümpelnden Gegenständen beeinflusst, da diese gegengerechnet werden und somit die Kosten mindern können. Zudem sind die Entsorgungskosten doch sehr unterschiedlich, das man die kaum pauschal nennen kann. Deshalb bieten wir kostenfreie Besichtigungen an, um uns ein genaues Bild zu machen. Die Dauer einer Begehung ca. 10–30 min.
WIR FREUEN UNS AUF IHRE UNVERBINDLICHE ANFRAGE
Helmdach-Entrümpelung Mainz & Wiesbaden
Tel.: 06131 2633232
Mobil: 0176 50061177
E-Mail: info@helmdach-entruempelung.de
Sind die Besichtigungen kostenfrei?
Ja! Gerne stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Um unseren Kunden die nötige Transparenz gewährleisten zu können, sprechen wir mit Ihnen im Rahmen einer Besichtigung den genauen Ablauf des Auftrages ab und erstellen im Anschluss ein Angebot für Sie (meistens per E-Mail oder vor Ort). Dieser Service ist für Sie kostenfrei und unverbindlich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um eine kostenfreie Besichtigung zu vereinbaren! 06131 2633232 / 0176 50061177
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Sind die Kosten für die Entrümpelung ein Festpreis?
Keine versteckten Mehrkosten! Wir machen ausschließlich Pauschalpreise bzw. Festpreise! – Wie ist es mit Sondermüll, Asbest, Mineralwolle?
Die oben genannten Faktoren können zu Mehrkosten führen, sollte sich der Fall ergeben, besprechen wir das natürlich im Vorfeld mit Ihnen ab. Oft haben Sie als Privatperson die Möglichkeit den Sondermüll kostenfrei auf eigenem Wege zu entsorgen.
Sollten uns diese Dinge während der Besichtigung nicht aufgefallen sein, werden wir Sie immer vorher kontaktieren, um gemeinsam die beste Lösung zu finden. Dadurch können wir sichergehen, dass der Gesamtpreis des Auftrages ohne versteckte Mehrkosten durchgeführt wird.
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Entrümpelung – wer zahlt?
Eventuelle Kostenträger
- Vermieter (Messie, Vandalismus)
- Die Erben und Angehörigen (Insolvenzfall)
- Hausratversicherung (Wasserschäden etc.)
- Sozialämter (Härtefälle, finanzielle Gründe)
- Mietnomadenversicherung
Wer zahlt die Entrümpelung bei einem Todesfall?
Tipps für Erben
Bei einem Todesfall ist es für die Angehörigen besonders schwer, sich um viele Dinge in Zeiten des Trauers kümmern zu müssen. Da laut Gesetz ein Todesfall auch immer gleich ein Erbfall ist, führt kein Weg an der Abwicklung des Nachlasses vorbei.
- Regelung des Nachlasses
- Vermieter informieren
Der alte Mietvertrag geht somit auf den neuen Erben über. Hier der offizielle Link zu dem Gesetz – § 563. Teilen Sie dem Vermieter schnellstmöglich, jedoch innerhalb eines Monats mit, dass der Mieter verstorben ist.
Warum sollten Sie schnellstmöglich nach einem Todesfall eine Wohnungsräumung in Betracht ziehen?
Unvorhersehbare Kosten vermeiden!
Den Hinterbliebenden sollte bewusst sein, dass Nachlassverbindlichkeiten bestehen und diese zu finanziellen Problemen führen können, wie Sie anhand der folgenden Beispiele erkennen können.
- Miete
- Nebenkostennachzahlungen
- Internet / Telefon
- Gas / Wasser / Strom (müssen eigenständig gekündigt werden!)
- Wenn Sie nicht mehr länger in der Wohnung leben möchten
- Weil Sie anfallende Miete nicht tragen möchten
- Falls Sie das Erbe ausschlagen möchten – Quelle: advocard.de
- Dreimonatige Kündigungsfrist beachten
Tipp: Viele Vermieter einigen sich auf Kulanz für eine frühere Frist!
Daher ist es sehr wichtig, die bestehenden Mietverträge zu kündigen und eine schnelle Wohnungsauflösung zu veranlassen. Dies hat nicht nur finanzielle Vorteile, sondern kann auch bei der Trauerbewältigung helfen. (Quelle: advocard.de) Am besten Rufen Sie uns gleich an: Kontakt: info@helmdach-entruempelung.de, 06131 2633232 / 0176 50061177
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